Relativ lange dauerte es, bis der Steinfelder Schützenverein als gemeinnützig und als besonders förderungswürdig anerkannt wurde. Die neue Satzung des Vereins vom 17. Dezember 1972 wurde zunächst vom Amtsgericht Vechta und später vom Finanzamt Vechta beanstandet, so dass sich die Generalversammlung am 12. Dezember 1973 und am 20. Oktober 1974 mit der Änderung der §§ 1,9 und 14 befassen mussten. Die Satzungsänderungen wurden einstimmig beschlossen. Der Steinfelder Schützenverein konnte daraufhin am 03. Dezember 1979 vom Finanzamt Vechta als gemeinnützig und besonder förderungswürdig anerkannt und am 19. September 1980 als eingetragener Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Vechta eingetragen werden.
Die geänderte Satzung des Schützenvereins Steinfeld e. V. vom 20. Januar 1980 trägt folgende Fassung: